Als Zertifizierte Ernährungsberaterin, bzw. -therapeutin (Quethep, VFED) berate ich Sie nach aktuellen Erkenntnissen und Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE).
Meine Beratungen sind bis zu 3 Terminen im Rahmen der Primärprävention (§20 SGB V) auch ohne Überweisung eines Arztes anteilsmäßig von der Krankenkasse erstattungsfähig.
Findet die Beratung bzw. Therapie auf Weisung des Arztes statt (mit Notwendigkeitsbescheinigung nach § 43 SGB V), so besteht die Möglichkeit mehrerer Termine (ca. 5-6) und ebenso die anteilsmäßige Erstattung durch Krankenkassen .
Krankenkassen oder Sie finden mich bei der Zentralen Präventionsdatenbank (ZPP) u.a. unter KU-ER-D8U96H
Vordrucke für eine Notwendigkeitsbescheinigung von Ihrem Arzt/in sind bei mir erhältlich oder Sie laden es sich unter folgendem link einfach herunter: www.vdoe.de/fileadmin/redaktion/fotos/presse2/_aerztliche_Notwendigkeitsbescheinigung.pdf
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