
Ihr Weg zur Ernährungsberatung/-therapie
Eine Beratung, die präventiv ist und 3 Termine umfassen kann (§§20 SGB V), sollte ohne vorheriges Rezept bzw. Notwendigkeitsbescheinigung des Arztes möglich sein und bezuschusst werden. Sinnvoll ist es aber trotzdem vorab Ihre Krankenkasse anszsprechen.
Bei einer Ernährungstherapie (Kurativ §§ 43 SGB V) können von der Krankenkasse bis zu 5 Termine bezuschusst werden. Hierfür stellt Ihnen Ihr Arzt/ Ärztin kostenfrei eine Notwendigketisbescheinigung aus. Die Krankenkasse benötigt meist zusätzlich einen Kostenvoranschlag, den ich Ihnen gerne zusende.
Rufen Sie geErne an und wir klären, ob ich Sie unterstützen kann
Tel 0511 738639
Sie können mich auch gerne per Mail erreichen
andreatrappe@hotmail.com
Ein Erstgespräch dauert ca. 60 Min und kostet 110,- Euro
Folgegespräche dauern mind. 30 Minuten und kosten je 60,- Euro
Meine Beratungs- und Therapieleistungen werden von den Erstazkassen und einigen Privaten Krankenkassen bezuschusst.